Elektriker prüft mit einem Messgerät die Spannung im Sicherungskasten eines Hauses

11 oder 22 kW: welche Wallbox-Leistung brauchst du?

Ob 11 oder 22 kW: Entscheidend sind dein Bordlader, dein Hausanschluss und der Netzbetreiber. So findest du die passende Leistung.

Hinweis: StromNow verkauft die hier genannten Produkte im eigenen Shop.

Kurz gesagt: Für die meisten Haushalte reichen 11 kW. Viele E-Autos laden an Wechselstrom ohnehin mit höchstens 11 kW, und über Nacht ist der Akku damit in der Regel voll. 22 kW lohnen sich vor allem, wenn dein Auto 22 kW unterstützt und du oft kurze Standzeiten hast. Dafür brauchst du die Zustimmung des Netzbetreibers.

Was die Zahl bedeutet

11 kW entsprechen drei Phasen mit je 16 A, 22 kW drei Phasen mit je 32 A. Einphasig sind es bei 32 A rund 7,4 kW, wie es etwa Zaptec und Easee für ihre Modelle angeben. In Deutschland ist einphasiges Laden am Hausanschluss wegen der Netzanschlussregeln aber meist auf etwa 4,6 kW begrenzt. Was bei dir gilt, klärt deine Elektrofachkraft mit dem Netzbetreiber.

Der Bordlader entscheidet

Die Wallbox stellt Strom bereit. Wie viel davon im Akku ankommt, bestimmt der Bordlader im Auto. Lädt dein Auto an Wechselstrom mit höchstens 11 kW, lädt es auch an einer 22-kW-Wallbox nur mit 11 kW. Den Wert findest du im Datenblatt oder in der Bedienungsanleitung deines Autos.

Rechenbeispiel

Ein Akku mit 60 kWh nutzbarer Kapazität braucht von 20 auf 80 % rund 36 kWh. Mit 11 kW sind das grob dreieinhalb Stunden, mit 22 kW grob die Hälfte. Ladeverluste und die Ladekurve deines Autos kommen dazu. Die Werte sind daher nur eine Orientierung.

Anmeldung und Zustimmung

Jede Ladeeinrichtung meldest du vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an (§ 19 Abs. 2 NAV). Über 12 kVA je elektrischer Anlage braucht es zusätzlich seine vorherige Zustimmung. Für 11 kW reicht also in der Regel die Anmeldung. 22 kW sind zustimmungspflichtig. Maßgeblich ist die Summe aller Ladeeinrichtungen an deinem Anschluss: Zwei 11-kW-Wallboxen brauchen also ebenfalls die Zustimmung. Bei zustimmungspflichtigen Ladeeinrichtungen muss sich der Netzbetreiber innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern (§ 19 Abs. 2 NAV).

Hausanschluss und Zuleitung

22 kW brauchen eine stärkere Absicherung und Zuleitung als 11 kW. Ob dein Hausanschluss das hergibt, prüft deine Elektrofachkraft. Laufen noch Wärmepumpe oder Durchlauferhitzer, kann ein Lastmanagement sinnvoll sein.

Flexibel bleiben

Viele 22-kW-Wallboxen lassen sich auf 11 kW begrenzen. Der go-e Charger CORE ist laut Hersteller bei Lieferung auf 11 kW eingestellt. Deine Elektrofachkraft gibt 22 kW frei, wenn dein Anschluss es erlaubt. So kannst du später aufrüsten, etwa für ein neues Auto.

Modelle im Shop nach Leistung

Kurze Entscheidungshilfe

  • Dein Auto lädt AC mit 11 kW und steht nachts zu Hause: 11 kW reichen.
  • Dein Auto lädt AC mit 22 kW und du hast kurze Standzeiten: 22 kW können sich lohnen.
  • Du bist unsicher oder planst ein neues Auto: eine 22-kW-Wallbox, die auf 11 kW begrenzt und so beim Netzbetreiber angemeldet ist. Ob die Begrenzung für die Anmeldung ohne Zustimmung genügt, entscheidet dein Netzbetreiber.

Häufige Fragen

Lädt mein Auto an einer 22-kW-Wallbox schneller?

Nur wenn der Bordlader deines Autos mehr als 11 kW an Wechselstrom unterstützt.

Ist eine 22-kW-Wallbox genehmigungspflichtig?

Über 12 kVA Summen-Bemessungsleistung je Anlage braucht die Inbetriebnahme die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers (§ 19 Abs. 2 NAV). Das gilt auch für zwei 11-kW-Wallboxen an einem Anschluss.

Kann ich eine 22-kW-Wallbox mit 11 kW betreiben?

Bei vielen Modellen ja. Die Begrenzung stellt deine Elektrofachkraft ein.

Wie lange dauert eine Ladung mit 11 kW?

Für rund 36 kWh grob dreieinhalb Stunden, abhängig von Auto, Ladekurve und Verlusten.

Hinweis: StromNow verkauft die genannten Produkte im eigenen Shop. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Elektroberatung. Technische Daten sind Angaben der Hersteller, wie auf unseren Produktseiten wiedergegeben, Stand 30.10.2026. Sie können sich ändern, maßgeblich sind Datenblatt und Anleitung des Herstellers. Rechtliche Angaben haben den Stand 30.10.2026. Installation, Prüfung und Inbetriebnahme gehören in die Hände eines eingetragenen Elektroinstallationsbetriebs. Für deine Anlage gelten die Vorgaben deines Netzbetreibers.

Quellen